AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Laurentius – Excellence in Hair
Inhaberin Marjam Laurentius
Rathausgasse 22-24
53111 Bonn
Stand: Juli 2026, Teilanpassung Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Terminreservierungen, Online-Buchungen, Warenverkäufe und sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen dem Laurentius – Excellence in Hair (nachfolgend „Laurentius“) und seinen Kundinnen und Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss und Terminvereinbarung
Laurentius arbeitet überwiegend auf Terminbasis.
Mit der Vereinbarung eines Termins – persönlich, telefonisch, online oder über sonstige digitale Kommunikationswege – kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
Der vereinbarte Termin wird exklusiv für die Kundin bzw. den Kunden reserviert. Hierfür werden Mitarbeiter-, Zeit- und Betriebskapazitäten verbindlich eingeplant.
§ 3 Anzahlungen
Für bestimmte Dienstleistungen, insbesondere Haarverlängerungen, Balayage-Behandlungen, Farbkorrekturen, Braut- und Eventstylings oder sonstige zeit- und materialintensive Leistungen, kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
Die Höhe der Anzahlung wird vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
Der Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich bestätigt.
§ 4 Terminabsagen, Terminverschiebungen und Ausfallhonorar
Termine werden bei LAURENTIUS verbindlich für unsere Kundinnen und Kunden reserviert. Für den vereinbarten Termin halten wir die erforderlichen Mitarbeiter-, Zeit-, Bedienplatz- und Betriebskapazitäten frei.
Stornierungsfristen und Ausfallhonorar
Für Terminabsagen und Terminverschiebungen gelten folgende Fristen:
– 24 Stunden oder mehr vor Terminbeginn: kostenfrei
– Weniger als 24 Stunden, jedoch mindestens 12 Stunden vor Terminbeginn: 50 % des maßgeblichen Kapazitätswertes
– Weniger als 12 Stunden vor Terminbeginn: 80 % des maßgeblichen Kapazitätswertes
– Nichterscheinen ohne vorherige Absage („No Show“): 100 % des maßgeblichen Kapazitätswertes
Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Frist ist der dokumentierte Zeitpunkt, zu dem die Terminabsage oder Terminverschiebung bei LAURENTIUS eingeht.
Erreichbarkeit und Terminabsagen außerhalb unserer Öffnungszeiten
Die Möglichkeit zur Terminabsage oder Terminverschiebung ist nicht an die Öffnungs- oder Geschäftszeiten unseres Salons gebunden.
Terminabsagen können uns auch außerhalb unserer Öffnungszeiten jederzeit über die von LAURENTIUS angebotenen digitalen Kommunikationswege übermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere E-Mail und WhatsApp sowie weitere von LAURENTIUS angebotene digitale Kontaktmöglichkeiten, beispielsweise Instagram oder unser Unternehmensprofil bei Google.
Auf unserer Website ist unser WhatsApp-Kontakt unter der Bezeichnung „Frag OONA“ erreichbar. OONA ist unsere digitale Assistentin, die unter anderem über WhatsApp eingehende Nachrichten entgegennimmt. Anliegen wie Terminabsagen oder Terminwünsche werden dort aufgenommen und an die hierfür zuständige Stelle bei LAURENTIUS weitergeleitet.
Darüber hinaus besteht über unsere Online-Buchung die Möglichkeit, bestehende Termine grundsätzlich rund um die Uhr zu verwalten und zu stornieren, soweit diese Funktion für den jeweiligen Termin technisch zur Verfügung steht.
Dies kann auch für Termine genutzt werden, die ursprünglich persönlich im Salon, telefonisch, schriftlich oder auf einem anderen Kommunikationsweg vereinbart wurden. Kundinnen und Kunden können sich hierzu nachträglich für die Online-Buchung registrieren. Soweit das Buchungssystem den bestehenden Kundendatensatz und Termin zuordnen kann, kann der Termin dort selbstständig verwaltet bzw. storniert werden.
Damit können Terminabsagen grundsätzlich auch an Sonn- und Ruhetagen, an unserem regulär geschlossenen Montag sowie außerhalb unserer Öffnungszeiten übermittelt werden.
Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist nicht maßgeblich, wann eine Nachricht von uns persönlich gelesen oder bearbeitet wird. Entscheidend ist der dokumentierte Zeitpunkt, zu dem die Absage über den jeweiligen Kommunikationsweg bei LAURENTIUS eingegangen ist.
Berechnung des Kapazitätswertes
Grundlage für die Berechnung des Ausfallhonorars sind die für den Termin verbindlich reservierte Termindauer und die Mitarbeiterkategorie, die für die jeweiligen Leistungsbestandteile des Termins vorgesehen ist.
Es gelten folgende Kapazitätsstundensätze:
Master Stylist: 94,00 EUR je Stunde
Top Stylist: 75,00 EUR je Stunde
Assistenz / Auszubildende: 45,00 EUR je Stunde
Die Berechnung erfolgt nach folgender Grundlage:
Reservierte Termindauer × Kapazitätsstundensatz = maßgeblicher Kapazitätswert
Auf diesen Kapazitätswert wird entsprechend dem Zeitpunkt der Absage das oben genannte Ausfallhonorar von 50 %, 80 % oder 100 % angewendet.
Termine mit mehreren Mitarbeiterkategorien
Bestimmte Dienstleistungen werden bei LAURENTIUS arbeitsteilig von einer Stylistin oder einem Stylisten und einer Assistenz erbracht. In unserer Dienstleistungsübersicht sind diese Leistungen mit dem Zusatz „Stylist + Assistenz“ gekennzeichnet.
Bei diesen Terminen setzt sich die reservierte Termindauer aus mehreren Leistungsbestandteilen zusammen. In der Regel übernimmt die Master Stylistin, der Master Stylist, die Top Stylistin oder der Top Stylist den Haarschnitt. Die Coloration, Ansatzfarbe oder Strähnen werden von der Assistenz durchgeführt.
Der Kapazitätswert wird in diesem Fall für jeden Leistungsbestandteil gesondert ermittelt und anschließend addiert:
Reservierte Zeit Stylist × Kapazitätsstundensatz Stylist + reservierte Zeit Assistenz × Kapazitätsstundensatz Assistenz = maßgeblicher Kapazitätswert
Jede Minute der reservierten Termindauer wird dabei nur einmal und nur mit dem Kapazitätsstundensatz der Mitarbeiterkategorie berücksichtigt, die für diesen Leistungsbestandteil vorgesehen ist. Eine doppelte Berechnung derselben Zeit findet nicht statt.
Die Aufteilung der Termindauer auf die einzelnen Leistungsbestandteile ergibt sich aus der für die gebuchte Dienstleistung hinterlegten Terminplanung. Auf Wunsch teilen wir sie vor der Terminvereinbarung mit.
Beispiel: Für „Strähnen & Haarschnitt inkl. Föhnen | Stylist + Assistenz“ sind 180 Minuten reserviert, davon 60 Minuten für den Haarschnitt durch eine Master Stylistin und 120 Minuten für die Strähnen durch die Assistenz. 1 Stunde × 94,00 EUR + 2 Stunden × 45,00 EUR = 184,00 EUR maßgeblicher Kapazitätswert. Bei einer Absage 15 Stunden vor Terminbeginn beträgt das Ausfallhonorar 50 %, also 92,00 EUR.
Umfang der reservierten Termindauer
Zur reservierten Termindauer gehören nicht ausschließlich diejenigen Minuten, in denen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter unmittelbar am Haar der Kundin oder des Kunden arbeitet.
Maßgeblich ist vielmehr der für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung insgesamt reservierte Terminzeitraum einschließlich der damit verbundenen Mitarbeiter-, Zeit-, Bedienplatz-, Service- und Betriebskapazitäten.
Zur reservierten Termindauer können deshalb insbesondere auch fachlich erforderliche Einwirk-, Entwicklungs-, Kontroll-, Service-, Pflege- und sonstige behandlungsbedingte Zwischenzeiten gehören.
Dies gilt beispielsweise bei Colorationen, Blondierungen, Pflegebehandlungen oder vergleichbaren Dienstleistungen auch für Zeiträume, in denen Farbe, Blondierung, Pflegeprodukte oder andere Produkte im Haar einwirken und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht während jeder einzelnen Minute unmittelbar am Haar arbeitet.
Während solcher Behandlungsphasen befindet sich die Kundin oder der Kunde weiterhin in der laufenden Dienstleistung und Betreuung. Es können insbesondere ein Bedienplatz sowie weitere betriebliche Kapazitäten gebunden sein. Darüber hinaus können fachliche Kontrollen der Haar- und Farbentwicklung sowie weitere Behandlungsschritte erforderlich sein.
Solche Zeiträume sind deshalb nicht allein deswegen von der reservierten Termindauer abzuziehen, weil während einzelner Minuten keine unmittelbare Tätigkeit am Haar erfolgt.
Soweit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während einer solchen Behandlungsphase einzelne andere Tätigkeiten oder Dienstleistungen durchführen kann, bedeutet dies nicht automatisch, dass die betreffende Zeit vollständig und ohne Einschränkungen für einen anderen vollwertigen Kundentermin zur Verfügung steht.
Für die Berechnung des Kapazitätswertes ist daher grundsätzlich der für die vereinbarte Dienstleistung tatsächlich reservierte Terminzeitraum maßgeblich.
Nicht angefallene Materialkosten
Nicht angefallene Materialkosten, insbesondere für Farbe, Blondierung, Pflegeprodukte oder sonstige Verbrauchsmaterialien, werden bei der Berechnung des Kapazitätswertes und des Ausfallhonorars nicht berücksichtigt.
Wirtschaftlicher Hintergrund
Kurzfristige Terminabsagen, Terminverschiebungen und No-Shows führen regelmäßig zu einem wirtschaftlichen Ausfall, da die verbindlich reservierten Mitarbeiter-, Zeit-, Bedienplatz- und Betriebskapazitäten kurzfristig häufig nicht mehr oder nicht mehr vollständig anderweitig vergeben werden können.
Hiervon sind sowohl LAURENTIUS als Unternehmen als auch die für den Termin eingeplanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirtschaftlich betroffen, da deren Vergütung leistungs- bzw. provisionsabhängige Bestandteile enthalten kann.
Der wirtschaftliche Wert eines reservierten Termins kann insbesondere bei umfangreichen Farb-, Balayage-, Blondierungs- oder Transformationsterminen über dem reinen Wert der reservierten Arbeitszeit liegen.
Das Ausfallhonorar dient daher nicht dem vollständigen Ersatz des möglicherweise entgangenen Umsatzes, sondern dazu, einen Teil des durch die kurzfristig nicht mehr nutzbare reservierte Kapazität entstehenden wirtschaftlichen Ausfalls abzufedern.
Persönliche Verhinderungsgründe
LAURENTIUS hat Verständnis dafür, dass Termine auch aus kurzfristig eintretenden und von der Kundin oder dem Kunden möglicherweise nicht zu vertretenden persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden können. Hierzu können beispielsweise Erkrankungen, familiäre Ereignisse, berufliche Verpflichtungen sowie Verkehrs- oder Reiseprobleme gehören.
Die Stornierungsregelungen knüpfen grundsätzlich nicht an den persönlichen Grund für die Absage, sondern an den Zeitpunkt der Absage und die dadurch kurzfristig nicht mehr oder nicht mehr vollständig anderweitig nutzbare reservierte Kapazität an.
Hintergrund ist, dass LAURENTIUS mit der verbindlichen Terminvereinbarung Mitarbeiter-, Zeit-, Bedienplatz- und Betriebskapazitäten für die Kundin oder den Kunden reserviert. Fällt ein Termin kurzfristig aus, kann diese Kapazität häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden.
Der daraus entstehende wirtschaftliche Ausfall kann grundsätzlich auch dann eintreten, wenn der Anlass für die Absage nachvollziehbar ist oder von der Kundin oder dem Kunden nicht verschuldet wurde.
Die verbindliche Reservierung einer Terminkapazität bedeutet, dass LAURENTIUS diese Kapazität für den vereinbarten Zeitraum für die Kundin oder den Kunden vorhält und eine anderweitige Vergabe entsprechend einschränkt. Das wirtschaftliche Risiko einer kurzfristigen persönlichen Verhinderung kann deshalb nicht unabhängig von den Umständen vollständig auf LAURENTIUS verlagert werden.
Die vorstehenden Stornierungsregelungen dienen dazu, dieses wirtschaftliche Risiko unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Absage angemessen zwischen den Beteiligten zu verteilen.
Das Ausfallhonorar stellt daher keine Sanktion für den Grund der Terminabsage dar. Insbesondere soll damit eine Erkrankung oder eine andere unverschuldete persönliche Verhinderung nicht sanktioniert werden. Das Ausfallhonorar dient vielmehr dazu, einen Teil des wirtschaftlichen Ausfalls abzufedern, der durch die kurzfristig nicht mehr nutzbare reservierte Kapazität entstehen kann.
Zwingende gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden sowie die nach diesen AGB bestehende Möglichkeit, nachzuweisen, dass LAURENTIUS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleiben unberührt.
Anderweitige Vergabe der Terminkapazität
Gelingt es LAURENTIUS, die durch eine kurzfristige Terminabsage, Terminverschiebung oder einen No-Show frei gewordene Terminkapazität ganz oder teilweise anderweitig an eine andere Kundin oder einen anderen Kunden zu vergeben, wird dies bei der Berechnung des Ausfallhonorars berücksichtigt.
Der maßgebliche Kapazitätswert reduziert sich in diesem Fall im Verhältnis der anderweitig vergebenen Zeit zur insgesamt reservierten Termindauer. Wird die gesamte reservierte Termindauer anderweitig vergeben, entfällt das Ausfallhonorar.
Beispiel: Von einem Termin mit 180 Minuten reservierter Termindauer können 60 Minuten kurzfristig neu vergeben werden. Der maßgebliche Kapazitätswert reduziert sich damit um ein Drittel.
Die Möglichkeit, nachzuweisen, dass LAURENTIUS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt davon unberührt.
Bereits geleistete Anzahlungen
Ist aufgrund einer kurzfristigen Terminabsage, Terminverschiebung oder eines No-Shows ein Ausfallhonorar zu zahlen, wird eine für diesen Termin bereits geleistete Anzahlung auf das Ausfallhonorar angerechnet.
Übersteigt das Ausfallhonorar die geleistete Anzahlung, ist lediglich der verbleibende Differenzbetrag zu entrichten.
Nachweis eines geringeren Schadens
Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass LAURENTIUS durch die Terminabsage, Terminverschiebung oder das Nichterscheinen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
In diesem Fall wird das Ausfallhonorar entsprechend reduziert oder entfällt vollständig.
§ 5 Verspätungen
Erscheint ein Kunde verspätet zum Termin, behält sich Laurentius vor, die Behandlungsdauer entsprechend zu verkürzen, sofern dadurch der weitere Betriebsablauf beeinträchtigt würde.
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund der Verspätung nicht oder nicht vollständig erbracht werden, gelten die Regelungen des § 4 entsprechend.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise.
Alle Preisangaben verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisangaben mit dem Zusatz „ab“ stellen Mindestpreise dar. Der tatsächliche Endpreis kann insbesondere durch erhöhten Zeitaufwand, zusätzlichen Materialeinsatz, Haarlänge, Haardichte oder zusätzliche Leistungen abweichen.
Die Vergütung ist unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
Laurentius akzeptiert die jeweils im Salon ausgewiesenen Zahlungsmethoden.
§ 7 Gutscheine
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Die gesetzliche Verjährungsfrist bleibt unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Laurentius.
§ 9 Reklamationen, Nachbesserung und Gewährleistung
Beanstandungen sind LAURENTIUS unverzüglich mitzuteilen.
Reklamationen hinsichtlich Dienstleistungen sind spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Behandlung geltend zu machen.
LAURENTIUS ist Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zu prüfen und, soweit ein berechtigter Mangel vorliegt und eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist, eine angemessene Nachbesserung vorzunehmen.
Die Prüfung einer Reklamation sowie eine im Rahmen der Gewährleistung geschuldete Nachbesserung sind für den Kunden grundsätzlich kostenfrei.
Termine zur Prüfung einer Reklamation oder zur Durchführung einer Nachbesserung stellen jedoch verbindliche Terminreservierungen dar. Für diese Termine hält LAURENTIUS insbesondere Mitarbeiter-, Zeit-, Arbeitsplatz- und Betriebskapazitäten frei, die während des reservierten Zeitraums grundsätzlich nicht anderweitig vergeben werden können.
Wird ein verbindlich vereinbarter Reklamations- oder Nachbesserungstermin abgesagt, verschoben oder nicht wahrgenommen, gelten für die dadurch ungenutzt gebliebene reservierte Kapazität die Regelungen des § 4 „Terminabsagen, Terminverschiebungen und Ausfallhonorar“ entsprechend.
Die Kostenfreiheit der Reklamationsprüfung oder Nachbesserung selbst bleibt hiervon unberührt. Ein gegebenenfalls entstehendes Ausfallhonorar wird nicht für die Reklamation oder Nachbesserung als solche erhoben, sondern ausschließlich wegen der kurzfristig nicht nutzbaren, hierfür verbindlich reservierten Terminkapazität.
Grundlage für die Berechnung eines solchen Ausfallhonorars ist ausschließlich die für den ausgefallenen Reklamations- oder Nachbesserungstermin tatsächlich reservierte Kapazität nach Maßgabe des § 4. Der Preis der ursprünglich beanstandeten Dienstleistung wird nicht allein deshalb zur Berechnungsgrundlage.
Soweit die reservierte Kapazität vollständig oder teilweise anderweitig vergeben werden konnte oder LAURENTIUS kein bzw. nur ein geringerer Schaden entstanden ist, ist dies bei der Berechnung entsprechend zu berücksichtigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Lehnt der Kunde eine von LAURENTIUS angebotene und zumutbare Prüfung oder Nachbesserung ohne sachlichen Grund ab oder ermöglicht er LAURENTIUS die erforderliche Prüfung bzw. Nachbesserung trotz angemessener Gelegenheit nicht, richten sich etwaige weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Natürliche Abnutzung, unsachgemäße Nachbehandlung oder eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden oder Dritte begründen keine Gewährleistungsansprüche, soweit die Beanstandung hierauf zurückzuführen ist.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 10 Hinweise zu Dienstleistungen
Der Kunde verpflichtet sich, Laurentius über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Behandlung relevant sein können.
Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, haftet Laurentius nicht für hieraus resultierende Beeinträchtigungen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bildvorlagen dienen ausschließlich der Orientierung. Aufgrund individueller Haarstrukturen, Ausgangsfarben und sonstiger persönlicher Voraussetzungen können Ergebnisse von Vorlagen abweichen.
Ein bestimmtes optisches Ergebnis wird nicht geschuldet, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 11 Minderjährige
Farb-, Blondierungs- oder chemische Behandlungen bei Personen unter 16 Jahren werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
Bei sonstigen Dienstleistungen kann Laurentius die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten verlangen.
§ 12 Haftung
Laurentius haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Laurentius nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Für Garderobe, Taschen, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit der Schaden nicht durch Laurentius vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 13 Hausrecht
Laurentius übt das Hausrecht aus.
Kunden können insbesondere bei beleidigendem, diskriminierendem, aggressivem oder sonstigem störendem Verhalten von der Behandlung ausgeschlossen werden.
Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Beschädigungen und Diebstahl
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Einrichtung, Inventar oder Produkten haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
Diebstähle werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung von Terminvereinbarungen, Kundenbetreuung, Vertragserfüllung, Zahlungsabwicklung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.laurentius.com.
§ 16 Online-Buchungen und digitale Kommunikation
Bei Online-Buchungen verpflichtet sich der Kunde, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Laurentius ist berechtigt, offensichtlich fehlerhafte oder missbräuchliche Buchungen zu stornieren.
Terminbestätigungen, Erinnerungen und sonstige Informationen dürfen über die vom Kunden angegebenen Kommunikationswege übermittelt werden.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.





